Die Fraktion in der italienischen Verwaltungsgeographie ist eine zu einer Gemeinde gehörende Verwaltungseinheit , bestehend aus „ einem Gebiet des Gemeindegebiets , das in der Regel ein bewohntes Zentrum sowie bewohnte Gebiete oder verstreute Häuser umfasst , die sich zum Zentrum hinziehen “ . [1] ; diese Gravitation besteht, wenn die Bewohner der Kerne und Streuhäuser vom Zentrum angezogen werden, das heißt, sie wollen mit ihm aus Gründen der Versorgung, des Gottesdienstes, der Bildung, der Arbeit, des Geschäfts und dergleichen konkurrieren; in seltenen Fällen kann ein Bruchteil auch zu zwei oder mehr verschiedenen Gemeinden gehören. Es kann auch ein territorialer Bezirk sein.
Geschichte
Das Konzept der Fraktion wurde mit der Gründung der "konfessionellen Gemeinden" geboren, die in der Neuzeit während der napoleonischen Zeit stattfanden. Aus institutioneller Sicht unterschieden sie sich erheblich von den Gemeinden und mittelalterlichen Gemeinschaften, die im Allgemeinen von den Nachbarschaften regiert wurden und deren Autorität normalerweise auf die Verwaltung der gemeinsamen Güter eines einzelnen Dorfes oder einer einzelnen Villa beschränkt war . In den "konfessionellen Gemeinden" konzentrierten sich mehrere Villen um ein Zentrum von größerer Bedeutung. Sie wurden zu gemeinsamen Aggregaten der letzteren oder Fraktionen.
Bis zur Volkszählung von 1981 wurden von ISTAT die Bevölkerungszahlen der geografischen Fraktionen aller italienischen Gemeinden veröffentlicht . Viele Weiler haben von Volkszählung zu Volkszählung Änderungen in ihren territorialen Grenzen erfahren oder wurden miteinander verschmolzen, als Ergebnis der städtebaulichen Entwicklung bewohnter Zentren oder des Baus asphaltierter Straßen, die es den Bewohnern eines bewohnten Kerns erleichterten oder ein verstreutes Haus erreichen eher ein bewohntes Zentrum als ein anderes.
Anlässlich der Volkszählung 1991 wurden die geografischen Fraktionen von ISTAT unterdrückt und nur die Bevölkerungen der bewohnten Orte veröffentlicht . Denn die städtebauliche Entwicklung vieler italienischer Gemeinden und die Entwicklung der Kommunikationswege zwischen den verschiedenen bewohnten Orten haben dazu geführt, dass im Laufe der Zeit der Charakter der wirtschaftlich-sozialen Gravitation, der der geografischen Fraktion ihre Individualität verliehen hat, obsolet geworden ist.
Regulatorische Disziplin
Das Gesetz vom 24. Dezember 1954 n. 1228 zur Kunst. 9 erteilt der Gemeinde den Auftrag, „für die Unterteilung des Gemeindegebiets in geografische Teile mit Grenzen zu sorgen, die auf der Grundlage der festgestellten anthropogeografischen Gegebenheiten definiert werden “, und die Grenzen dieser Teile auf topografischen Karten des Gemeindegebiets zu verfolgen. Der aus den vorgenannten Karten bestehende topografische Plan wird dann dem Statistischen Zentralamt zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt und von der Gemeinde auf dem neuesten Stand gehalten.
Verwaltungsrecht
Die Fraktionen können innerhalb der Gemeinde, der sie angehören, Verwaltungsautonomie genießen: insbesondere können sie einen pros -Bürgermeister, das heißt einen Ratsmitglied der Gemeinde, der sie angehören, haben, der vom Bürgermeister zur Wahrnehmung seiner Aufgaben vor Ort delegiert wird; Der Bürgermeister steht normalerweise an der Spitze einer bestimmten Gemeindeabteilung, die die Bevölkerungsregister (Einwohnerregister und Familienstand) führt, die normalerweise separat aufgeführt und von denen der Hauptstadt und anderer Fraktionen getrennt sind. Der Bürgermeister kann nicht benannt werden, wenn die Gemeinde in Bezirke oder Gemeinden unterteilt ist, die aus dem Zusammenschluss mehrerer Gemeinden hervorgegangen sind, beschränkt auf die umschriebenen oder gemeindegebundenen Gebiete. Diese Bestimmungen gelten nicht für Regionen mit Sonderstatusdie in Verwaltungsangelegenheiten die absolute Ordnungsgewalt haben.
In der Republik San Marino sind die Weiler die bewohnten Zentren unter der Gerichtsbarkeit der nahe gelegenen Burg und werden Curazie genannt .
Die Gemeinden und das bürgerliche Eigentum des Weilers
In einigen Regionen Italiens sind die Fraktionen nicht nur administrative Unterabteilungen, sondern auch Subjekte des öffentlichen Rechts (Art. 26, Gesetz vom 16. Juni 1927, Nr. 1766), die ein eigenes Staatseigentum besitzen , auf dem die Einwohner der Fraktion leben genießen Sie bestimmte Nutzungen bürgerlich , meist Weide und Holz . Ein Beispiel ist die Gemeinde L'Aquila , wo es getrennte Verwaltungen für bürgerliche Zwecke gibt , die auf die 1927 aufgelösten Gemeinden zurückgehen . Diese getrennten Verwaltungen haben auch ihre eigenen Statuten und ihre eigenen gewählten Gremien [2]. In diesem Fall wird das staatliche Eigentum der Fraktion von dem kommunalen Eigentum getrennt gehalten, das sich höchstens im selben geografischen Gebiet befinden kann. Um diese Rechte anzuzeigen, verwenden wir den Begriff Comunelli [3] , der tatsächlich mit alten Unterteilungen von Gemeinden übereinstimmt, die im Laufe der Jahrhunderte unterdrückt und in den großen Gemeinden zusammengefasst wurden.
Die Region Piemont hat die Institution des Teilstaatseigentums mit Art. 7 des Gesetzes 29/2009 [4] .
Der geografische Anteil
Dieser Punkt bzw. Abschnitt zum Fach Erdkunde gilt als geprüft .
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ISTAT hat die Fraktion als eine Identifikation definiert, die sich aus den darin auftretenden Phänomenen der Aggregation und sozialen Gravitation ergibt. Seine Grenzen ergeben sich spontan dort, wo die Anziehungskraft des bewohnten Zentrums der Weiler aufhört und die der bewohnten Zentren der geographisch benachbarten Weiler beginnt. [1]
Diese Definition diente im Laufe der Jahre als Referenz für zahlreiche Gesetzes- und Verordnungstexte. Die Weiler repräsentieren fast immer eine Gemeinschaft, die sich in ihnen wiedererkennt, mit einer eigenen historischen und kulturellen Identität. Beweis dafür ist das Vorhandensein freier Vereinsformen wie der Pro Loco . In vielen Fällen sind die Fraktionen, aus denen das Gemeindegebiet besteht, in der Satzung oder in anderen vom Gemeinderat genehmigten Verordnungen angegeben .
Notiz
- ^ a b Definition in „Population: Territory and Urbanization Processes“ , ISTAT Historical Series, S.2: „ Geografischer Anteil “ : ist der Anteil am Gemeindegebiet, der in der Regel ein bewohntes Zentrum sowie bewohnte und verstreute Gebiete umfasst umgebende Häuser, die sich auf das Zentrum konzentrieren "
- ^ Siehe z. das Statut der getrennten Verwaltung des städtischen Eigentums von Tempéra .
- ^ Es gibt eine objektive Variation in der Terminologie. Manchmal bezeichnet der Begriff Comunelli nur das Phänomen der Unterdrückung kleinerer Verwaltungseinheiten, manchmal die genauere Bedeutung bürgerlicher Nutzungen auf dem Staatseigentum des Weilers
- ^ Regionalgesetz Piemont
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- Comunelli
- Villa (Geografie)
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Weitere Projekte
Wiktionary enthält das Wörterbuch-Lemma „ Bruch “
Externe Links
- Gemeindetoponymie der Gemeinde Tavagnacco , in deren Anhang A die ISTAT-Definition der geografischen Fraktion in den ersten vier Absätzen des Artikels gezeigt wird.
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